Milieuschutzgebiete in Berlin

Milieuschutz in Berlin

Milieuschutzgebiete oder Erhaltungsgebiete

Milieuschutzgebiete oder auch Erhaltungsgebiete werden durch Satzung nach den §§172 BauGB erlassen. Eine interaktive Mappe mit den in Berlin bereits festgeschriebenen Milieuschutzgebieten können Sie unten einsehen. Die Aufstellung eines Erhaltungssatzes erfolgt in der Regel:

  1. die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt
  2. den sogenannten Milieuschutz, also den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder
  3. die Unterstützung städtebaulicher Umstrukturierungen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Erhaltungssatzung

Für Investoren bedeutet dies normalerweise, dass eine Aufteilung in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten für einen bestimmten Zeitraum (meist vorerst zehn Jahre) nicht möglich ist.

Folgende Milieuschutzgebiete (oder auch soziale Erhaltungsgebiete) bestehen in Berlin:

Quelle: IHK Berlin 



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