Category Archives: Baurecht

24Feb/21

Das neue „Umwandlungsverbot“

Das klassiche Aufteilungsgeschäft erfährt neue Hürden. Ein neues Gesetz zur Aufteilung von Mehrfamilienhäusern oder Wohn- und Geschäftshäusern kann bereits im März 2021 in Kraft treten. Das Gesetz soll vor Verdrängung von Mietern schützen. Der IVD schreibt hierzu:

In das Baugesetzbuch (BauGB) soll durch das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetzes eine Reglung eingefügt werden, durch die die Aufteilung von bestehenden Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt wird.

Die 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche stattfinden. Möglicherweise wird das Gesetz bereits im März in Kraft treten.

Wer vorhat, seine Immobilie in Eigentumswohnungen aufzuteilen, muss sich daher beeilen. Die Regelung gilt nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die von der jeweiligen Landesregierung durch eine Verordnung als solche bestimmt sind. Zwar wird die Vorschrift erst wirksam, wenn die Landesregierung die entsprechend Verordnung erlassen hat. In diesem Augenblick tritt jedoch eine Grundbuchsperre in Kraft. Denn nach § 250 Abs. 5 BauGB – E darf das Grundbuchamt die Eintragungen in das Grundbuch nur vornehmen, wenn ihm die Genehmigung nachgewiesen ist. Es nützt also nichts, wenn man vor Erlass der Verordnung die Teilungserklärung und Eintragungsbewilligung beim Grundbuchamt eingereicht hat. Geschützt ist man erst, wenn das Grundbuchamt die Eintragung vor Erlass der Verordnung vorgenommen hat.

06Mai/19

Mietenwahnsinn, der eigentlich Politikwahnsinn ist

Auf der Webseite „Volks-Immobilie“ wurde kürzlich ein Artikel veröffentlicht, der die derzeitige Preismisere bei Mieten, aber auch beim Erwerb von Wohneigentum, verdeutlicht. Im Gegensatz zu den oft in der Presse publizierten Meinungen, liegt der derzeitige Anstieg an der hohen Nachfrage nach Wohnraum bei gleichzeitig knappen Angebot. Eine Senkung von Mieten oder Kaufpreis auf ein relativ normales Niveau, kann nur durch die Schaffung von Wohnraum und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren erzielt werden.

Den Artikel können Sie hier öffnen.

03Apr/19

Erweiterung der Milieuschutzgebiete auf ganz Nord-Neukölln

Mehr Mieterschutz für Neukölln, titelte die Berliner Morgenpost in der Ausgabe vom 3.4.2019, die auf einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in ihrer letzten Sitzung Bezug nimmt.

Seit Ende März gehören auch alle Wohnungen nördlich des Volksparks Hasenheide sowie das Gebiet zwischen Rollberg-, Werbellin- und Thomasstraße zur Milieuschutzverordnung. Damit steht nun der gesamte bebaute Norden des Bezirks – also das gesamte Gebiet nördlich des S-Bahn-Rings – unter Milieuschutz. Die neu hinzugekommenen Straßenzüge gehören zu den bereits bestehenden Milieuschutzgebieten Donaustraße/ Flughafenstraße sowie Körnerpark.

Einen Überblick der derzeitigen Milieschutzgebiete erhalten Sie hier.

01Feb/18

Der EZB-Leitzins

Der Leitzins der EZB

< zurück

Allgemein

Seit dem 10.03.2016 hat der Leitzins im Euroraum sein Rekordtief von 0 % erreicht.

Das Hauptziel der EZB ist eine Erhöhung der Inflationsrate auf ca. 2%. Solange dieses Ziel nicht erreicht ist, wird nach jüngster Aussage von EZB-Chef Mario Draghi eine Erhöhung in absehbarer Zeit nicht stattfinden.

Wie bedingt der Leitzins die Baufinanzierung

Die Baufinanzierung ist in aller Regel nicht direkt vom Leitzins abhängig, sondern wird indirekt von ihr beeinflusst. Der Leitzins beeinflusst in aller Regel kurzfristige Finanzprodukte, wie beispielsweise Dispokredite und Tagesgeld. Somit ist in erster Linie der Sparer von einem niedrigen Leitzins betroffen. Gleichzeitig jedoch, bedingt durch Angebot und Nachfrage am Kapitalmarkt, beeinflusst der niedrige Leitzins indirekt auch die langfristigen Finanzierungsprodukte wie bspw. Staatsanleihen und eben auch die Baufinanzierung, die meist für zehn Jahre oder länger abgeschlossen wird. Hierdurch entstehen derzeit günstige Konditionen und Finanzierungslösungen für die Finanzierung von Immobilien.

Eine Erhöhung des Leitzinses ist derzeit noch nicht in Sicht. Experten erwarten jedoch eine vorsichtige Erhöhung zum Ende des Jahres 2018 / Anfang 2019.

Sie benötigen eine günstige Finanzierungslösung? Dann klicken Sie hier.

 

30Jan/18

Milieuschutzgebiete in Berlin

Milieuschutz in Berlin

Milieuschutzgebiete oder Erhaltungsgebiete

Milieuschutzgebiete oder auch Erhaltungsgebiete werden durch Satzung nach den §§172 BauGB erlassen. Eine interaktive Mappe mit den in Berlin bereits festgeschriebenen Milieuschutzgebieten können Sie unten einsehen. Die Aufstellung eines Erhaltungssatzes erfolgt in der Regel:

  1. die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt
  2. den sogenannten Milieuschutz, also den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder
  3. die Unterstützung städtebaulicher Umstrukturierungen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Erhaltungssatzung

Für Investoren bedeutet dies normalerweise, dass eine Aufteilung in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten für einen bestimmten Zeitraum (meist vorerst zehn Jahre) nicht möglich ist.

Folgende Milieuschutzgebiete (oder auch soziale Erhaltungsgebiete) bestehen in Berlin:

Quelle: IHK Berlin