All posts by Davide

15Apr/21

Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz

Viele Experten haben im Voraus davor gewarnt, nun ist es amtlich. Das Bundesverfassungsgericht hat am frühen Donnerstagmorgen des 15.04.2021 über die Normenkontrollklage von Union und FDP entschieden, dass das Land Berlin nicht befugt ist, Gesetze zu erlassen, die die Miethöhe regeln.

Mehr hierzu erfahren Sie auch im folgenden Tagesspiegelartikel.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bundesverfassungsgericht-hat-entschieden-berliner-mietendeckel-verstoesst-gegen-das-grundgesetz-und-ist-nichtig/27096414.html

12Apr/21

Nachzahlungen der Miete wenn der Mietendeckel kippt

Oft wurde bereits in den Medien das Thema angesprochen: Was passiert, wenn der Mietendeckel kippt? Tatsache ist, dass der Vermieter gegenüber Mietern, die ihre Miete „gedeckelt“ haben, einen Nachzahlungsanspruch geltend machen kann. Mieter, die dem nicht nachkommen (können) verlieren im schlimmsten Fall ihre Wohnung.

Nach einem Bericht der Berliner Morgenpost, legen nur 41 % der Mieter, die diesen Anspruch geltend gemacht haben, das Geld für den Fall der Fälle zurück, dass sie s ggf. nachzahlen müssen. Der Rest vertraut hingegen auf den Bestand des Mietendeckels (siehe hier).

Einen ausführlichen Artikel zum Thema hat die Berliner Zeitung veröffentlicht. „Wer sich nur auf den Mietendeckel verlässt, läuft Gefahr, die gesamte Mietendeckelersparnis zurückzahlen zu müssen, wenn dieser vom Bundesverfassungsgericht im Sommer 2021 gekippt werden sollte“, warnt Daniel Halmer, der Geschäftsführer von Conny. „Wer dann die Ersparnis nicht an den Vermieter zurückzahlen kann, ist im Mietrückstand und kann im schlimmsten Fall seine Wohnung verlieren.“ Den gesamten Artikel können Sie hier lesen.

24Feb/21

Absehbare Folgen des Mietendeckels

Wer in einer Stadt wie Berlin auf Wohnungssuche ist, wird es nicht leicht haben. Seit Einführung des Mietendeckels sind Angebote in den Immobilienportalen signifikant gesunken. Gleichzeitig sind auch leicht sinkende Mieten zu verzeichnen, die aber nicht unbedingt auf die Einführung des Mietendeckels, sondern auf Verschärfungen der Mietpreisbremse zurückzuführen sind.

Einen kurzen Einblick liefert ein Artikel aus dem RBB:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/02/berlin-mietendeckel-ein-jahr-wohnen-mieten.html

 

24Feb/21

Das neue „Umwandlungsverbot“

Das klassiche Aufteilungsgeschäft erfährt neue Hürden. Ein neues Gesetz zur Aufteilung von Mehrfamilienhäusern oder Wohn- und Geschäftshäusern kann bereits im März 2021 in Kraft treten. Das Gesetz soll vor Verdrängung von Mietern schützen. Der IVD schreibt hierzu:

In das Baugesetzbuch (BauGB) soll durch das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetzes eine Reglung eingefügt werden, durch die die Aufteilung von bestehenden Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt wird.

Die 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche stattfinden. Möglicherweise wird das Gesetz bereits im März in Kraft treten.

Wer vorhat, seine Immobilie in Eigentumswohnungen aufzuteilen, muss sich daher beeilen. Die Regelung gilt nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die von der jeweiligen Landesregierung durch eine Verordnung als solche bestimmt sind. Zwar wird die Vorschrift erst wirksam, wenn die Landesregierung die entsprechend Verordnung erlassen hat. In diesem Augenblick tritt jedoch eine Grundbuchsperre in Kraft. Denn nach § 250 Abs. 5 BauGB – E darf das Grundbuchamt die Eintragungen in das Grundbuch nur vornehmen, wenn ihm die Genehmigung nachgewiesen ist. Es nützt also nichts, wenn man vor Erlass der Verordnung die Teilungserklärung und Eintragungsbewilligung beim Grundbuchamt eingereicht hat. Geschützt ist man erst, wenn das Grundbuchamt die Eintragung vor Erlass der Verordnung vorgenommen hat.

03Mrz/20

Der Mietendeckel in Berlin

Der Mietendeckel in Berlin ist beschlossene Sache. Das Verfassungsgericht muss nun klären, ob das verabschiedete und in Kraft getretene Gesetz nun verfassungsgemäß ist. Unabhängig von der juristischen Wertung dieses Gesetzes, hat Christoph Meyer einen Kommentar im Handelsblatt veröffentlicht, der die „Neiddebatte“ in Berlin zu den Themen der Deckelung von Mieten und Enteignungen von Wohnugsunternehmen beschreibt. Der Link ist folgender: https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/gastkommentar-der-berliner-mietendeckel-wir-stecken-inmitten-einer-neiddebatte/25143048.html?ticket=ST-2106079-faUoGtVNKdpoCHPA25D5-ap3

22Okt/19

Berliner Senat beschließt Mietendeckel

Am 22.10.2019 hat sich R2G einen Mietendeckel beschlossen. Hintergrund war der Senatsbeschluss zur Einführung eines Mietendeckels am 18.6.2019.

Die Einführung eines solchen Mietendeckels ist höchst umstritten. Juristen sehen hier zumindest hohe verfassungsrechtliche Bedenken.

Hierzu ein Artikel aus der Welt vom 22.10.2019

Die Deckelung der Miete scheint für Mieter zunächst als Entlastung zu wirken, schreckt aber gleichzeitig Investoren ab, in Berlin längst notwendigen Wohnraum zu schaffen.

Die Schaffung von Wohnraum ist aber notwendig, um die hohe Nachfrage zu stillen. Letztlich sind hohe Miet- und Kaufpreise derzeit auf die hohe Nachfrage bei vergleichsweise geringem Angebot zurückzuführen.

Weder ein Mietendeckel noch kontinuierliche Enteignungen im Land Berlin schaffen einen weiteren Quadratmeter Wohnraum.

06Mai/19

Mietenwahnsinn, der eigentlich Politikwahnsinn ist

Auf der Webseite „Volks-Immobilie“ wurde kürzlich ein Artikel veröffentlicht, der die derzeitige Preismisere bei Mieten, aber auch beim Erwerb von Wohneigentum, verdeutlicht. Im Gegensatz zu den oft in der Presse publizierten Meinungen, liegt der derzeitige Anstieg an der hohen Nachfrage nach Wohnraum bei gleichzeitig knappen Angebot. Eine Senkung von Mieten oder Kaufpreis auf ein relativ normales Niveau, kann nur durch die Schaffung von Wohnraum und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren erzielt werden.

Den Artikel können Sie hier öffnen.

03Apr/19

Erweiterung der Milieuschutzgebiete auf ganz Nord-Neukölln

Mehr Mieterschutz für Neukölln, titelte die Berliner Morgenpost in der Ausgabe vom 3.4.2019, die auf einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in ihrer letzten Sitzung Bezug nimmt.

Seit Ende März gehören auch alle Wohnungen nördlich des Volksparks Hasenheide sowie das Gebiet zwischen Rollberg-, Werbellin- und Thomasstraße zur Milieuschutzverordnung. Damit steht nun der gesamte bebaute Norden des Bezirks – also das gesamte Gebiet nördlich des S-Bahn-Rings – unter Milieuschutz. Die neu hinzugekommenen Straßenzüge gehören zu den bereits bestehenden Milieuschutzgebieten Donaustraße/ Flughafenstraße sowie Körnerpark.

Einen Überblick der derzeitigen Milieschutzgebiete erhalten Sie hier.

13Mrz/19

Einführung des Bestellerprinzips beim Wohnkauf.

Derzeit prüft das Bundesjustizministerium die Einführung des Bestellerprinzips auch beim Kauf von Wohnimmobilien. Die ökonomische Sichtweise ist umstritten, der IVD spricht sich hiergegen aus, da die Kosten vom Verkäufer aufgeschlagen werden könnten ein der Kaufpreis schlichtweg intransparent wird. Die jurisitische Sichtweise hat Dr. Rainer Burbulla von der IRE|BS Immobilienakadamie kommentiert: https://www.irebs-immobilienakademie.de/aktuelles-bei-irebs/irebs-standpunkt/irebs-standpunkt-nr-74/