Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf

Derzeit prüft der Gesetzgeber eine Ausweitung des Bestellerprinzips auch auf den Verkauf. Demnach soll der Verkäufer die Courtage zahlen und der Käufer – so erhofft man sich – entlastet werden.

Ob diese Maßnahme sinnvoll ist, ist eher fraglich. Die hohen Kosten sind auf die derzeitig hohe Nachfrage nach Wohnraum zurückzuführen. Dabei würde sowohl die Abwälzung der Zahlung der Courtage auf den Verkäufer, als auch eine Senkung der Grunderwerbssteuer derzeit keinen signifikaten Unterschied bringen.

In der Immobilienzeitung hat Herr Nedjelko Prodanovic hierzu einen Kommentar verfasst, der lesenswert ist.

Zu lesen hier: https://www.immobilien-zeitung.de/148906/preistreiber-nebenkosten



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