Category Archives: Allgemein

01Feb/24

Wirtschaftsforscher sagen Preissteigerungen bei Immobilien 2024 voraus

Der Abwärtstrend bei Immobilien scheint ein Ende zu haben. Dies lassen Rückschlüsse auf die Zahlen aus dem letzten Quartal 2023 zu. Zwar liegen die Preise immer noch – im Vergleich zum Jahr 2022 – niedriger, dennoch ist im Jahr 2024 laut Wirtschaftsforscher eher mit einer leichten Preissteigerung zu rechnen. Von sprunghaften Steigerungen ist allerdings nicht auszugehen, sondern eher von einer schrittweisen „Erholung“.

»Auch vor dem Hintergrund der für das Jahr 2024 erwarteten weiteren Zinssenkungen für Immobiliendarlehen, starken Mietpreisanstiegen und positiven Einkommensentwicklungen privater Haushalte ist damit zu rechnen, dass der Kaufmarkt in eine Phase der Normalisierung eintritt«, sagt das IW voraus. Die Transaktionszahlen dürften sich wieder erhöhen. Mit einer sprunghaften Rückkehr zu den sehr hohen Transaktionsvolumina bis zum Jahr 2021 sei gleichwohl nicht zu rechnen. »Vielmehr ist der Markt auf dem Weg, eine schrittweise Erholung zu vollziehen.«

Quelle des Artikels: Spiegel Wirtschaft

08Dez/23

So teuer wird die Klimaneutralität für Berlin

Die Berliner Volksbank als eine der größte Genossenschaftsbanken hat eine Studie erstellt, wie teuer die Ertüchtigung von Berliner Bestandsgebäuden zum Erreichen der Klimaneutralität wird. 27% des Berliner Bestandes müsste saniert oder in der Heizungsart umgebaut werden, um die Energieeffizienzklasse D zu erreichen. Kalkuliert man Altbauten vor 1949 dazu, wären es gar 45%. Die errechnete Gesamtsumme beläuft sich auf ca. 41,3 Milliarden EUR, was umgerechnet rund 363 EUR pro Quadratmeter ausmacht.

Welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, kann anhand der Studie herausgefunden werden.

Den lesenswerten Bericht samt Studie finden Sie auf dieser Webseite:
https://www.berliner-volksbank.de/firmenkunden/business-spot-magazin/immobilien-und-erneuerbare-energien/so-teuer-wird-klimaneutralitaet.html

Quelle: Berliner Volksbank

 

 

25Sep/23

Berlin Neukölln macht wieder Vorkaufsrecht geltend

Der Bezirk Berlin-Neukölln hat im eigenen Bezirk in der Weichselstraße 52 ein gesetzliches Vorkaufsrecht geltend gemacht. Ursprünglich wurde durch das BVerwG geurteilt, dass ein Vorkaufsrecht nicht allein dadurch begründet werden kann, dass der Wechsel des Eigentums eine Mieterhöhung zur Folge haben kann, wohl aber, wenn sich das Gebäude in einem „so mangelhaften Zustand“ befindet, dass das Land oder die Kommune per Vorkaufsrecht eingreifen muss.

In der Pressemitteilung heißt es hierzu:

Das Bezirksamt Neukölln hat sein Vorkaufsrecht für das Haus Weichselstraße 52 ausgeübt. Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND soll das Haus mit 21 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten übernehmen. Der ursprüngliche Käufer hat die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung mit dem Bezirk abgelehnt, kann diese aber noch bis zum Fristende abgeben.

Es handelt sich um die erste Ausübung eines solchen Vorkaufsrechts, seit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 09.11.2021 die bis dahin übliche und von Vorinstanzen bestätigte Vorkaufspraxis für unrechtmäßig erklärt hat. Mit dem Urteil ist die Zahl der Fälle, in denen das Vorkaufsrecht noch ausgeübt werden kann, stark eingeschränkt worden – nämlich auf Objekte mit Missständen und Mängeln oder solche mit überwiegendem Leerstand. Das Bezirksamt Neukölln hat ein Konzept für die Ausübung des Vorkaufsrechts bei diesen sogenannten Problemimmobilien entwickelt und konnte es nun anwenden.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr: „Ich freue mich mit den Mieter:innen über die Ausübung des Vorkaufsrechts. Die letzten Wochen und Monate waren eine anstrengende Zeit. Mein Dank gilt den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Finanzen, der STADT UND LAND sowie allen am Verfahren Beteiligten. Die Ausübung ist allerdings in erster Linie den engagierten Kolleg:innen im Stadtentwicklungsamt zu verdanken, die jene kleinen Spielräume genutzt haben, die uns das Gesetz noch gibt.

Der Staat muss eingreifen können, wenn Mietshäuser den Eigentümer wechseln und allen völlig klar ist, dass aus bezahlbaren Wohnungen in ein paar Jahren möblierte Appartements mit befristeten Mietverträgen gemacht werden. Wir dürfen nicht nur zuschauen, wenn sich im Bestand nach und nach kein Normalverdiener und keine Normalverdienerin mehr eine Wohnung leisten kann. Deshalb muss die Bundesregierung handeln und das Mietrecht reformieren sowie den Kommunen wieder ein Vorkaufsrecht an die Hand geben, das nicht nur bei kaputten und leeren Häusern greift.“

Quelle: Land Berlin

03Apr/19

Erweiterung der Milieuschutzgebiete auf ganz Nord-Neukölln

Mehr Mieterschutz für Neukölln, titelte die Berliner Morgenpost in der Ausgabe vom 3.4.2019, die auf einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in ihrer letzten Sitzung Bezug nimmt.

Seit Ende März gehören auch alle Wohnungen nördlich des Volksparks Hasenheide sowie das Gebiet zwischen Rollberg-, Werbellin- und Thomasstraße zur Milieuschutzverordnung. Damit steht nun der gesamte bebaute Norden des Bezirks – also das gesamte Gebiet nördlich des S-Bahn-Rings – unter Milieuschutz. Die neu hinzugekommenen Straßenzüge gehören zu den bereits bestehenden Milieuschutzgebieten Donaustraße/ Flughafenstraße sowie Körnerpark.

Einen Überblick der derzeitigen Milieschutzgebiete erhalten Sie hier.

13Mrz/19

Einführung des Bestellerprinzips beim Wohnkauf.

Derzeit prüft das Bundesjustizministerium die Einführung des Bestellerprinzips auch beim Kauf von Wohnimmobilien. Die ökonomische Sichtweise ist umstritten, der IVD spricht sich hiergegen aus, da die Kosten vom Verkäufer aufgeschlagen werden könnten ein der Kaufpreis schlichtweg intransparent wird. Die jurisitische Sichtweise hat Dr. Rainer Burbulla von der IRE|BS Immobilienakadamie kommentiert: https://www.irebs-immobilienakademie.de/aktuelles-bei-irebs/irebs-standpunkt/irebs-standpunkt-nr-74/

05Feb/18

Was passiert, wenn die Zinsen wieder steigen

Zinswende

Was passiert wenn die Zinsen wieder steigen?

[…] Bleibt die Frage, was ein Zinsanstieg für den Immobilienmarkt bedeutet. Für Kreditnehmer und Häuslebauer waren die vergangenen Jahre eher gut, auch wenn die Preise vielerorts gestiegen sind und den Zinsvorteil zunichte machten. Zwar wird die Finanzierung zunächst günstig bleiben, aber bei den Hypotekenzinsen wird es Bewegung geben. Baugeld könnte im Jahresverlauf teurer werden. Experten beobachten schon erste leichte Zinserhöhungen. So hat die ING Diba den effektiven Satz für zehnjährige Darlehen über 100 000 Euro um 0,1 Punkte auf 1,38 Prozent erhöht. Hypothekenzinsen sind aber immer noch sehr niedrig.Wer über 15 Jahre abschließt, muss im Schnitt 1,83 Prozent zahlen. Aber wenn der Zins nur um wenige Punkte hinter dem Komma steigt, erhöhen sich die Kosten für den Kredit über die Laufzeit von zehn Jahren schnell um mehrere Tausend Euro. Teuer bleibt der Erwerb einer Immobilie oder der Bau eines Hauses zumindest in den Ballungsgebieten freilich auch in diesem Jahr. Die Immobilienpreise werden möglicherweise weiter steigen – und das eher deutlicher als die Zinsen. […]

Quelle: Tagesspiegel

Weitere Themen: Der Leitzins der EZB

01Feb/18

Der EZB-Leitzins

Der Leitzins der EZB

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Allgemein

Seit dem 10.03.2016 hat der Leitzins im Euroraum sein Rekordtief von 0 % erreicht.

Das Hauptziel der EZB ist eine Erhöhung der Inflationsrate auf ca. 2%. Solange dieses Ziel nicht erreicht ist, wird nach jüngster Aussage von EZB-Chef Mario Draghi eine Erhöhung in absehbarer Zeit nicht stattfinden.

Wie bedingt der Leitzins die Baufinanzierung

Die Baufinanzierung ist in aller Regel nicht direkt vom Leitzins abhängig, sondern wird indirekt von ihr beeinflusst. Der Leitzins beeinflusst in aller Regel kurzfristige Finanzprodukte, wie beispielsweise Dispokredite und Tagesgeld. Somit ist in erster Linie der Sparer von einem niedrigen Leitzins betroffen. Gleichzeitig jedoch, bedingt durch Angebot und Nachfrage am Kapitalmarkt, beeinflusst der niedrige Leitzins indirekt auch die langfristigen Finanzierungsprodukte wie bspw. Staatsanleihen und eben auch die Baufinanzierung, die meist für zehn Jahre oder länger abgeschlossen wird. Hierdurch entstehen derzeit günstige Konditionen und Finanzierungslösungen für die Finanzierung von Immobilien.

Eine Erhöhung des Leitzinses ist derzeit noch nicht in Sicht. Experten erwarten jedoch eine vorsichtige Erhöhung zum Ende des Jahres 2018 / Anfang 2019.

Sie benötigen eine günstige Finanzierungslösung? Dann klicken Sie hier.

 

30Jan/18

Maklerprovisionen in Deutschland

Maklerprovisionen in Deutschland

Wie hoch sind die Provisionen in Deutschland?

In Deutschland gelten unterschiedliche Provisionssätze. Zudem teilen in manchen Bundesländern sowohl Käufer als auch Verkäufer die Provision. Anhand der Tabelle können sie die ortsüblichen Provisionssätze ermitteln. Die Werte in Klammern stellen die Provision inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer dar.

Bundesland Maklerprovision gesamt Anteil Verkäufer Anteil Käufer
Baden-Württemberg 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Bayern 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Berlin 6,00 % (7,14) 0,00 % (0,00) 6,00 % (7,14)
Brandenburg 6,00 % (7,14) 0,00 % (0,00) 6,00 % (7,14)
Bremen 5,00 % (5,95) 0,00 % (0,00) 5,00 % (5,95)
Hamburg 5,25 % (6,25) 0,00 % (0,00) 5,25 % (6,25)
Hessen 5,00 % (5,95) 0,00 % (0,00) 5,00 % (5,95)
Mecklenburg-Vorpommern 5,00 % (5,95) 2,00 % (2,38) 3,00 % (3,57)
Niedersachsen 6,00 % (7,14)
oder 4,00 % (4,76)
bis 5,00 % (5,95)
3,00 % (3,57)
oder 0,00 % (0,00)
3,00 % (3,57)
oder 4,00 % (4,76)
bis 5,00 % (5,95)
Nordrhein-Westfalen 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Rheinland-Pfalz 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Saarland 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Sachsen 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Sachsen-Anhalt 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Schleswig-Holstein 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Thüringen 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)