03Mrz/20

Der Mietendeckel in Berlin

Der Mietendeckel in Berlin ist beschlossene Sache. Das Verfassungsgericht muss nun klären, ob das verabschiedete und in Kraft getretene Gesetz nun verfassungsgemäß ist. Unabhängig von der juristischen Wertung dieses Gesetzes, hat Christoph Meyer einen Kommentar im Handelsblatt veröffentlicht, der die „Neiddebatte“ in Berlin zu den Themen der Deckelung von Mieten und Enteignungen von Wohnugsunternehmen beschreibt. Der Link ist folgender: https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/gastkommentar-der-berliner-mietendeckel-wir-stecken-inmitten-einer-neiddebatte/25143048.html?ticket=ST-2106079-faUoGtVNKdpoCHPA25D5-ap3

22Okt/19

Berliner Senat beschließt Mietendeckel

Am 22.10.2019 hat sich R2G einen Mietendeckel beschlossen. Hintergrund war der Senatsbeschluss zur Einführung eines Mietendeckels am 18.6.2019.

Die Einführung eines solchen Mietendeckels ist höchst umstritten. Juristen sehen hier zumindest hohe verfassungsrechtliche Bedenken.

Hierzu ein Artikel aus der Welt vom 22.10.2019

Die Deckelung der Miete scheint für Mieter zunächst als Entlastung zu wirken, schreckt aber gleichzeitig Investoren ab, in Berlin längst notwendigen Wohnraum zu schaffen.

Die Schaffung von Wohnraum ist aber notwendig, um die hohe Nachfrage zu stillen. Letztlich sind hohe Miet- und Kaufpreise derzeit auf die hohe Nachfrage bei vergleichsweise geringem Angebot zurückzuführen.

Weder ein Mietendeckel noch kontinuierliche Enteignungen im Land Berlin schaffen einen weiteren Quadratmeter Wohnraum.

06Mai/19

Mietenwahnsinn, der eigentlich Politikwahnsinn ist

Auf der Webseite „Volks-Immobilie“ wurde kürzlich ein Artikel veröffentlicht, der die derzeitige Preismisere bei Mieten, aber auch beim Erwerb von Wohneigentum, verdeutlicht. Im Gegensatz zu den oft in der Presse publizierten Meinungen, liegt der derzeitige Anstieg an der hohen Nachfrage nach Wohnraum bei gleichzeitig knappen Angebot. Eine Senkung von Mieten oder Kaufpreis auf ein relativ normales Niveau, kann nur durch die Schaffung von Wohnraum und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren erzielt werden.

Den Artikel können Sie hier öffnen.

03Apr/19

Erweiterung der Milieuschutzgebiete auf ganz Nord-Neukölln

Mehr Mieterschutz für Neukölln, titelte die Berliner Morgenpost in der Ausgabe vom 3.4.2019, die auf einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in ihrer letzten Sitzung Bezug nimmt.

Seit Ende März gehören auch alle Wohnungen nördlich des Volksparks Hasenheide sowie das Gebiet zwischen Rollberg-, Werbellin- und Thomasstraße zur Milieuschutzverordnung. Damit steht nun der gesamte bebaute Norden des Bezirks – also das gesamte Gebiet nördlich des S-Bahn-Rings – unter Milieuschutz. Die neu hinzugekommenen Straßenzüge gehören zu den bereits bestehenden Milieuschutzgebieten Donaustraße/ Flughafenstraße sowie Körnerpark.

Einen Überblick der derzeitigen Milieschutzgebiete erhalten Sie hier.

13Mrz/19

Einführung des Bestellerprinzips beim Wohnkauf.

Derzeit prüft das Bundesjustizministerium die Einführung des Bestellerprinzips auch beim Kauf von Wohnimmobilien. Die ökonomische Sichtweise ist umstritten, der IVD spricht sich hiergegen aus, da die Kosten vom Verkäufer aufgeschlagen werden könnten ein der Kaufpreis schlichtweg intransparent wird. Die jurisitische Sichtweise hat Dr. Rainer Burbulla von der IRE|BS Immobilienakadamie kommentiert: https://www.irebs-immobilienakademie.de/aktuelles-bei-irebs/irebs-standpunkt/irebs-standpunkt-nr-74/

04Dez/18

Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf

Derzeit prüft der Gesetzgeber eine Ausweitung des Bestellerprinzips auch auf den Verkauf. Demnach soll der Verkäufer die Courtage zahlen und der Käufer – so erhofft man sich – entlastet werden.

Ob diese Maßnahme sinnvoll ist, ist eher fraglich. Die hohen Kosten sind auf die derzeitig hohe Nachfrage nach Wohnraum zurückzuführen. Dabei würde sowohl die Abwälzung der Zahlung der Courtage auf den Verkäufer, als auch eine Senkung der Grunderwerbssteuer derzeit keinen signifikaten Unterschied bringen.

In der Immobilienzeitung hat Herr Nedjelko Prodanovic hierzu einen Kommentar verfasst, der lesenswert ist.

Zu lesen hier: https://www.immobilien-zeitung.de/148906/preistreiber-nebenkosten

05Feb/18

Was passiert, wenn die Zinsen wieder steigen

Zinswende

Was passiert wenn die Zinsen wieder steigen?

[…] Bleibt die Frage, was ein Zinsanstieg für den Immobilienmarkt bedeutet. Für Kreditnehmer und Häuslebauer waren die vergangenen Jahre eher gut, auch wenn die Preise vielerorts gestiegen sind und den Zinsvorteil zunichte machten. Zwar wird die Finanzierung zunächst günstig bleiben, aber bei den Hypotekenzinsen wird es Bewegung geben. Baugeld könnte im Jahresverlauf teurer werden. Experten beobachten schon erste leichte Zinserhöhungen. So hat die ING Diba den effektiven Satz für zehnjährige Darlehen über 100 000 Euro um 0,1 Punkte auf 1,38 Prozent erhöht. Hypothekenzinsen sind aber immer noch sehr niedrig.Wer über 15 Jahre abschließt, muss im Schnitt 1,83 Prozent zahlen. Aber wenn der Zins nur um wenige Punkte hinter dem Komma steigt, erhöhen sich die Kosten für den Kredit über die Laufzeit von zehn Jahren schnell um mehrere Tausend Euro. Teuer bleibt der Erwerb einer Immobilie oder der Bau eines Hauses zumindest in den Ballungsgebieten freilich auch in diesem Jahr. Die Immobilienpreise werden möglicherweise weiter steigen – und das eher deutlicher als die Zinsen. […]

Quelle: Tagesspiegel

Weitere Themen: Der Leitzins der EZB

01Feb/18

Der EZB-Leitzins

Der Leitzins der EZB

< zurück

Allgemein

Seit dem 10.03.2016 hat der Leitzins im Euroraum sein Rekordtief von 0 % erreicht.

Das Hauptziel der EZB ist eine Erhöhung der Inflationsrate auf ca. 2%. Solange dieses Ziel nicht erreicht ist, wird nach jüngster Aussage von EZB-Chef Mario Draghi eine Erhöhung in absehbarer Zeit nicht stattfinden.

Wie bedingt der Leitzins die Baufinanzierung

Die Baufinanzierung ist in aller Regel nicht direkt vom Leitzins abhängig, sondern wird indirekt von ihr beeinflusst. Der Leitzins beeinflusst in aller Regel kurzfristige Finanzprodukte, wie beispielsweise Dispokredite und Tagesgeld. Somit ist in erster Linie der Sparer von einem niedrigen Leitzins betroffen. Gleichzeitig jedoch, bedingt durch Angebot und Nachfrage am Kapitalmarkt, beeinflusst der niedrige Leitzins indirekt auch die langfristigen Finanzierungsprodukte wie bspw. Staatsanleihen und eben auch die Baufinanzierung, die meist für zehn Jahre oder länger abgeschlossen wird. Hierdurch entstehen derzeit günstige Konditionen und Finanzierungslösungen für die Finanzierung von Immobilien.

Eine Erhöhung des Leitzinses ist derzeit noch nicht in Sicht. Experten erwarten jedoch eine vorsichtige Erhöhung zum Ende des Jahres 2018 / Anfang 2019.

Sie benötigen eine günstige Finanzierungslösung? Dann klicken Sie hier.