Berlin Neukölln macht wieder Vorkaufsrecht geltend

Der Bezirk Berlin-Neukölln hat im eigenen Bezirk in der Weichselstraße 52 ein gesetzliches Vorkaufsrecht geltend gemacht. Ursprünglich wurde durch das BVerwG geurteilt, dass ein Vorkaufsrecht nicht allein dadurch begründet werden kann, dass der Wechsel des Eigentums eine Mieterhöhung zur Folge haben kann, wohl aber, wenn sich das Gebäude in einem „so mangelhaften Zustand“ befindet, dass […]